Erben haften generell für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Verstorbenen.
Dazu zählen Raten für Haus und Auto ebenso wie Strom, Telefon, Arztrechnungen, Pflegedienste und Wohnungsmiete.
Erben haften für Verbindlichkeiten nicht allein mit dem geerbten Vermögen, sondern - bis auf Ausnahmen - sogar mit dem persönlichen Vermögen.
Welche
Versicherungen hatte der
Erblasser?
Unfallversicherung:
Stirbt der Versicherungsnehmer und steht nur er im Vertrag, endet die Versicherung mit dessen Tod. Falls allerdings noch ein Kind mitversichert ist, verlängert sich die Versicherung bis zur Volljährigkeit des Kindes beitragsfrei. Der neue Versicherungsnehmer wäre in solch einem Fall der gesetzliche Vertreter des Kindes. Der Todesfall muss allerdings schon innerhalb der ersten 48 Stunden nach dem Tod der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden.
Krankenversicherung:
Auch die Krankenversicherung endet dann, wenn die versicherte Person stirbt. Die Beiträge zur Versicherung müssen dann noch bis zum Ablauf des Monats des Todesfalls entrichtet werden. Falls jedoch weitere Personen mitversichert waren, können sie den Vertrag übernehmen.
Haftpflichtversicherung:
Stirbt der Versicherte, endet auch bei der Haftpflichtversicherung das Haftungsrisiko. Sie können sogar den Jahresbeitrag anteilsmäßig zurückfordern, wenn er bereits vorher überwiesen wurde.
Hausratversicherung:
Etwas anders läuft es bei einer abgeschlossenen Hausratversicherung. Denn der Hausrat ist noch bis zu zwei Monate nach dem Tod weiterversichert.
Eine weitere Besonderheit:
Falls ein Erbe das Haus oder die Wohnung unverändert übernimmt, tritt er automatisch in den vorhandenen Vertrag ein und übernimmt ihn. Kündbar wäre er dann nur durch Einhaltung der Kündigungsfrist.
Rechtsschutzversicherung:
Eine Rechtsschutzversicherung besteht sogar bis zum Ende des laufenden Versicherungszeitraums.
Kraftfahrzeugversicherung:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist nicht an den Verstorbenen, sondern an dessen Fahrzeug gebunden. Erbt jemand das Auto oder Motorrad, geht der Vertrag automatisch auf ihn über.