Es ist meist schwierig, wenn Sie mit Ihren Miterben im Streit liegen, diese zu einem Verkauf der Erbschaft zu bewegen, damit Sie an Ihr ererbtes Vermögen kommen.
Mit dem Verkauf Ihres Erbanteils dagegen, schaffen Sie Tatsachen.
Ihr Erbteilverkauf aus einem ungeteilten Nachlass beendet für Sie die Erbengemeinschaft.
Es ist der perfekte Ausstieg, bei dem Sie die Konditionen und den Kaufpreis bestimmen.
Wenn Ihre Miterben den Verkauf an einen Fremden verhindern wollen, müssen sie diesen Kaufvertrag akzeptieren und selbst zum Käufer werden, zu den festgelegten Konditionen.
Eine Nachverhandlung zu anderen Bedingungen gibt es beim Vorkaufsrecht der Miterben gerade nicht.
Der perfekte Ausstieg aus einer Erbengemeinschaft.