Wenn keine einvernehmliche Vereinbarung unter den Miterben zustande kommt, bleibt nur der Weg zum Gericht oder der Ausstieg aus der Erbengemeinschaft und hier gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Es stellt sich die Frage:
Bin ich bereit noch mehr Zeit und Geld in die Erbteilung zu investieren
oder will ich mich von meinem Erbanteil lösen?
Den kompletten Erbanteil am noch ungeteilten Nachlass zu verkaufen steht jedem Mitglied der Erbengemeinschaft frei.
Miterben haben dabei ein Vorkaufsrecht um Sie auszuzahlen. Dies gilt nur innerhalb einer Frist von 2 Monaten.
Danach können Sie Ihren Erbanteil frei verkaufen,
zum aktuellen Marktwert.
Erbanteil verkaufen lohnt sich - für Ihre Ruhe und Ihre Finanzen.