Erbenberatung

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Eine Erbengemeinschaft können Sie jederzeit, durch verschieden Möglichkeiten auflösen
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Wie Sie eine Erbengemeinschaft auflösen 

Alle Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind sich einig und haben die gleichen Interessen und bei Unstimmigkeiten ist dann eine schnelle Lösung vorhanden?

Wünschenswert, aber leider in der Praxis die Ausnahme.

Vielmehr kommt es oft zu Uneinigkeit, das Aufteilen des Erbes ist kompliziert und zieht sich in die Länge.

Der Verkauf des Erbanteils kann eine gute Lösung sein.
Wir helfen Ihnen dabei.

Kostenlose Information Hier klicken

Wie Sie eine Erbengemeinschaft auflösen 

Alle Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind sich einig und haben die gleichen Interessen und bei Unstimmigkeiten ist dann eine schnelle Lösung vorhanden?

Wünschenswert, aber leider in der Praxis die Ausnahme.

Vielmehr kommt es oft zu Uneinigkeit, das Aufteilen des Erbes ist kompliziert und zieht sich in die Länge.

Der Verkauf des Erbanteils kann eine gute Lösung sein.
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Wie Sie eine Erbengemeinschaft auflösen 

Alle Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind sich einig und haben die gleichen Interessen und bei Unstimmigkeiten ist dann eine schnelle Lösung vorhanden?

Wünschenswert, aber leider in der Praxis die Ausnahme.

Vielmehr kommt es oft zu Uneinigkeit, das Aufteilen des Erbes ist kompliziert und zieht sich in die Länge.

Der Verkauf des Erbanteils kann eine gute Lösung sein.
Wir helfen Ihnen dabei.

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Erbanteil verkaufen lohnt sich
Erbanteil verkaufen lohnt sich
Erbanteil verkaufen lohnt sich

Juristische und gerichtliche Auseinandersetzung
oder 
schnelles Kapital

Wenn keine einvernehmliche Vereinbarung unter den Miterben zustande kommt, bleibt nur der Weg zum Gericht oder der Ausstieg aus der Erbengemeinschaft und hier gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Es stellt sich die Frage:

Bin ich bereit noch mehr Zeit und Geld in die Erbteilung zu investieren 
oder will ich mich von meinem Erbanteil lösen?

Den kompletten Erbanteil am noch ungeteilten Nachlass zu verkaufen steht jedem Mitglied der Erbengemeinschaft frei.

 Miterben haben dabei ein Vorkaufsrecht um Sie auszuzahlen. Dies gilt nur innerhalb einer Frist von 2 Monaten. 
Danach können Sie Ihren Erbanteil frei verkaufen, 
zum aktuellen Marktwert.

Erbanteil verkaufen lohnt sich - für Ihre Ruhe und Ihre Finanzen.

Kostenlose Information Hier Klicken

Juristische und gerichtliche Auseinandersetzung
oder 
schnelles Kapital

Wenn keine einvernehmliche Vereinbarung unter den Miterben zustande kommt, bleibt nur der Weg zum Gericht oder der Ausstieg aus der Erbengemeinschaft und hier gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Es stellt sich die Frage:

Bin ich bereit noch mehr Zeit und Geld in die Erbteilung zu investieren 
oder will ich mich von meinem Erbanteil lösen?

Den kompletten Erbanteil am noch ungeteilten Nachlass zu verkaufen steht jedem Mitglied der Erbengemeinschaft frei.

 Miterben haben dabei ein Vorkaufsrecht um Sie auszuzahlen. Dies gilt nur innerhalb einer Frist von 2 Monaten. 
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Juristische und gerichtliche Auseinandersetzung
oder 
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Wenn keine einvernehmliche Vereinbarung unter den Miterben zustande kommt, bleibt nur der Weg zum Gericht oder der Ausstieg aus der Erbengemeinschaft und hier gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Es stellt sich die Frage:

Bin ich bereit noch mehr Zeit und Geld in die Erbteilung zu investieren 
oder will ich mich von meinem Erbanteil lösen?

Den kompletten Erbanteil am noch ungeteilten Nachlass zu verkaufen steht jedem Mitglied der Erbengemeinschaft frei.

 Miterben haben dabei ein Vorkaufsrecht um Sie auszuzahlen. Dies gilt nur innerhalb einer Frist von 2 Monaten. 
Danach können Sie Ihren Erbanteil frei verkaufen, 
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Probleme in der Erbengemeinschaft kann man lösen
Probleme in der Erbengemeinschaft kann man lösen
Probleme in der Erbengemeinschaft kann man lösen

Wohl oder Übel zusammen in einer Erbengemeinschaft

Gesetzlich bilden Sie mit zwei oder mehr Erben eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft, jeder Gegenstand im Nachlass gehört allen gemeinschaftlich.

Das heißt auch:
Bis zur Teilung des Erbes können Sie nicht allein über einen Nachlassgegenstand verfügen. 
Auch Immobilien können nur verkauft werden, wenn darüber Einigkeit besteht. 
Eine rasche Teilung des Vererbten ist deshalb ratsam.

Auch besteht eine Gefahr, an die man selten denkt:

Wenn Miterben sterben vererben Sie Ihren Erbanteil weiter und die Teilung wird noch komplizierter.

Der einfachste Weg ist eine einvernehmliche Vereinbarung, zusammen mit einem Mediator.

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Wohl oder Übel zusammen in einer Erbengemeinschaft

Gesetzlich bilden Sie mit zwei oder mehr Erben eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft, jeder Gegenstand im Nachlass gehört allen gemeinschaftlich.

Das heißt auch:
Bis zur Teilung des Erbes können Sie nicht allein über einen Nachlassgegenstand verfügen. 
Auch Immobilien können nur verkauft werden, wenn darüber Einigkeit besteht. 
Eine rasche Teilung des Vererbten ist deshalb ratsam.

Auch besteht eine Gefahr, an die man selten denkt:

Wenn Miterben sterben vererben Sie Ihren Erbanteil weiter und die Teilung wird noch komplizierter.

Der einfachste Weg ist eine einvernehmliche Vereinbarung, zusammen mit einem Mediator.

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Wohl oder Übel zusammen in einer Erbengemeinschaft

Gesetzlich bilden Sie mit zwei oder mehr Erben eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft, jeder Gegenstand im Nachlass gehört allen gemeinschaftlich.

Das heißt auch:
Bis zur Teilung des Erbes können Sie nicht allein über einen Nachlassgegenstand verfügen. 
Auch Immobilien können nur verkauft werden, wenn darüber Einigkeit besteht. 
Eine rasche Teilung des Vererbten ist deshalb ratsam.

Auch besteht eine Gefahr, an die man selten denkt:

Wenn Miterben sterben vererben Sie Ihren Erbanteil weiter und die Teilung wird noch komplizierter.

Der einfachste Weg ist eine einvernehmliche Vereinbarung, zusammen mit einem Mediator.

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Teilungsversteigerung zum Auflösen der Erbengemeinschaft
Teilungsversteigerung zum Auflösen der Erbengemeinschaft
Teilungsversteigerung zum Auflösen der Erbengemeinschaft

Teilungsversteigerung zum Auflösen der Erbengemeinschaft

Teilungsversteigerung zum Auflösen der Erbengemeinschaft ist auch eine Lösung, diese hat aber viele Tücken.

Eine Teilungsversteigerung ist sehr langwierig und nach der Versteigerung haben Sie immer noch nicht Ihren Erbanteil.

 Hier müssen wieder alle Erben zur Auszahlung zustimmen, ansonsten können Sie wieder prozessieren. 
Was auch wieder lange dauern kann. 

Deshalb raten wir von einer Teilungsversteigerung ab. 

Hier sollte man erst die ganzen anderen Möglichkeiten probieren, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

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Teilungsversteigerung zum Auflösen der Erbengemeinschaft

Teilungsversteigerung zum Auflösen der Erbengemeinschaft ist auch eine Lösung, diese hat aber viele Tücken.

Eine Teilungsversteigerung ist sehr langwierig und nach der Versteigerung haben Sie immer noch nicht Ihren Erbanteil.

 Hier müssen wieder alle Erben zur Auszahlung zustimmen, ansonsten können Sie wieder prozessieren. 
Was auch wieder lange dauern kann. 

Deshalb raten wir von einer Teilungsversteigerung ab. 

Hier sollte man erst die ganzen anderen Möglichkeiten probieren, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

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Teilungsversteigerung zum Auflösen der Erbengemeinschaft

Teilungsversteigerung zum Auflösen der Erbengemeinschaft ist auch eine Lösung, diese hat aber viele Tücken.

Eine Teilungsversteigerung ist sehr langwierig und nach der Versteigerung haben Sie immer noch nicht Ihren Erbanteil.

 Hier müssen wieder alle Erben zur Auszahlung zustimmen, ansonsten können Sie wieder prozessieren. 
Was auch wieder lange dauern kann. 

Deshalb raten wir von einer Teilungsversteigerung ab. 

Hier sollte man erst die ganzen anderen Möglichkeiten probieren, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

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Eine Beratuung ist das mindeste was Sie tun sollten
Eine Beratuung ist das mindeste was Sie tun sollten
Eine Beratuung ist das mindeste was Sie tun sollten

Eine Beratung 
ist das Wichtigste

Eine Beratung ist für Sie als Erbe oder für die Erbengemeinschaft äußerst wichtig. 

Dann wissen Sie wo Sie stehen und was Sie alles machen können, um zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu kommen.

Gerne können Sie sich bei uns am Anfang kostenlos informieren.

Die Beratung bei uns ist jedenfalls günstiger als bei einem Rechtsanwalt.

Wir beraten auch Erbengemeinschaften bei Erbstreitigkeiten. 

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Gerne können Sie sich bei uns am Anfang kostenlos informieren.

Die Beratung bei uns ist jedenfalls günstiger als bei einem Rechtsanwalt.

Wir beraten auch Erbengemeinschaften bei Erbstreitigkeiten. 

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Eine Erbenberatung ist das Mindeste was Sie tun sollten

Die erbteilverkaufen.com führt keine Rechtsberatung durch. Gerne helfen wir Ihnen aber bei der Suche nach einem Rechtsanwalt.

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