Sie haften als Verkäufer für den notariellen Kaufvertrag.
Über 10% der notariellen Kaufverträge
in Deutschland werden nicht erfüllt.
Was verschieden Gründe hat.
Falsche Angaben, falsche Quadartmeter, unvollständige Unterlagen, etc. etc.. Jetzt haben Sie ein Problem, das teuer, ärgerlich ist und Nerven kostet.
Wenn Sie die Webseite gut durchgelesen haben, dann wissen Sie schon mal mehr als die meisten Eigentümer.
Wenn Sie das alles auch noch alleine umsetzen können, dann mein Kompliment.
Dann sind Sie ein Rechtsanwalt, Notar, Bauexperte, Bauingenieur, Architekt, Designer, Fotograf, Computerspezialist, Verkaufsprofi
und Verhandlungsexperte, und
das alles in einer
Person.
Das ist den meisten Verkäufern unbekannt, diese Unwissenheit kann für Sie aber sehr teuer werden.
Auch eine Auflassung ist sehr schwerwiegend,
wenn diese falsch formuliert ist.
Wenn der Käufer nicht bezahlt, wird das für Sie sehr teuer.
Jetzt können Sie Ihr Haus nicht mehr einem anderen verkaufen, weil es mit dieser Auflassung blockiert
ist, obwohl der Käufer nicht bezahlt hat.
Ein Notar ist kein Rechtsanwalt, sondern eine Person die aufgrund einer Vorlage Ihren notariellen Kaufvertrag beurkundet. Mehr nicht.
Die meisten Besitzer wissen nicht, dass Sie für alle Mängel ob versteckt, wissentlich oder unwissentlich dafür haften.
Wenn Sie falsche Angaben, Zahlen, Quadratmeter, Flächen, baurechtliche, kaufmännische oder nicht
richtige Angaben gemacht haben,
haften Sie auch dafür.
Der Käufer kann Sie auch nachdem Vollzug des
Kaufvertrages in Regress nehmen.
Dieses Problem verkennen die meisten Besitzer.
Das kann für Sie teuer werden.
Des Weiteren haften Sie auch für den notariellen Kaufvertrag, auch als Verkäufer. Das steht auch so in jedem notariellen Kaufvertrag in Deutschland.
Was kann das für Sie als Verkäufer bedeuten:
Käufer zahlt den Notar nicht.
Käufer zahlt die Gebühren nicht.
Käufer zahlt die Grunderwerbsteuer nicht.
Jetzt müssen Sie als Verkäufer diese Kosten bezahlen.
Bei einem Verkaufspreis von 500.000,-- Euro, fallen ca. 40.000,-- Euro an Kosten an. Diese Kosten
dürfen Sie als Verkäufer
jetzt bezahlen.
Sie haben einen Regressanspruch gegenüber dem Käufer.
Den können Sie gerichtlich gelten machen.
Für das alles haften Sie mit, ob Sie wollen oder nicht.
Man kann das leider nicht ausschliessen.
Ich habe vor über 30 Jahren dieses
Problem schon erkannt
und eine Lösung dafür
gefunden.
Hier können Sie gerne eine Anfrage per E-Mail starten.